Aktuell erhalten viele Agrargenossenschaften - anders als Einzellandwirte - keine Junglandwirteförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Genoverband e.V. kämpft in der politischen Arbeit und ist auf dem Rechtsweg aktiv, um die Diskriminierung und Benachteiligung von Genossenschaften zu verhindern. Dazu hat der Verband ein Musterklageverfahren initiiert, damit Agrargenossenschaften von der Förderung profitieren können. Unterstützen Sie das Klageverfahren jetzt!
Die Einkommensstützung für Junglandwirte, die dazu dient, den Generationswechsel zu fördern und jungen Landwirten den Start zu erleichtern, wurde im Rahmen der GAP eingeführt. Im ersten Entwurf des GAP-Direktzahlungs-Gesetzes waren Mitglieder einer Agrargenossenschaft zunächst benachteiligt, da für sie keine Möglichkeit bestand, diese Förderung zu erhalten. Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, hat sich der Genoverband e.V. mit Nachdruck für die Interessen und die Gleichbehandlung der Agrargenossenschaften als landwirtschaftliche Mehrfamilienbetriebe eingesetzt. Mit Erfolg!
Dank der Aktivitäten und einem Rechtsgutachten zum Thema hat der Genoverband die erstmalige Anerkennung von Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetrieb erreicht und damit eine Förderfähigkeit durchgesetzt. Die Möglichkeit für Agrargenossenschaften, diese Förderung zu beantragen, besteht somit offiziell erst seit der Antragstellung 2023. Junglandwirte, die Mitglied in einer Agrargenossenschaft sind, sind nun formal berechtigt, die Förderung zu empfangen. Zahlreiche Agrargenossenschaften haben die Förderung entsprechend beantragt.
Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurde im Rahmen der Fördermittelbescheide für das Jahr 2024 jedoch zahlreichen Junglandwirten in entsprechender Position die Förderung untersagt. Für diesen Fall unterstützt der Genoverband e.V. seine Mitglieder mit rechtlicher Beratung, der Bereitstellung von Musterschreiben und dem eingangs genannten Musterklageverfahren zur Klärung der Rechtsfrage.
Wie kann man sich als Agrargenossenschaft beteiligen?
Das beschriebene Klageverfahren wird für die Gesamtheit der betroffenen Agrargenossenschaften die notwendige Klärung bringen. Dies erfordert jedoch eine finanzielle Beteiligung. Sollten Sie Interesse haben, das Klageverfahren finanziell zu unterstützen, bitten wir Sie Ihre verbindliche Bereitschaft zur Unterstützung der Musterverfahren zu erklären.
Dies können Sie mithilfe des hier verlinkten Formulars tun, welches Sie bitte an Uwe Tiet senden.
Für Rückfragen und Rücksprachen steht Ihnen Uwe Tiet über Uwe.Tiet@genoverband.de zur Verfügung - allgemeine Anfragen auch gerne über agrar@genoverband.de. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen erhalten Sie hier.
Unser Experte Uwe Tiet war mit Ralf Stephan von der Bauernzeitung im Gespräch – den Beitrag lesen Sie hier.
Antragsbedingungen
Die Einkommensstützung für Junglandwirte kann beantragt werden, sofern
- Das Alter des Junglandwirts/der Junglandwirtin im Jahr der erstmaligen Antragstellung unter 41 Jahre ist
- Der Junglandwirt/die Junglandwirtin erst innerhalb der letzten fünf Jahre Kontrolle als Mitglied bzw. als Vorstandsmitglied über eine Agrargenossenschaft ausgeübt hat. Es darf zuvor noch kein Antrag auf Junglandwirteförderung gestellt worden sein.
Zusätzlich muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- Der Junglandwirt/die Junglandwirtin hat eine Berufsausbildung in der Landwirtschaft abgeschlossen oder einen Studienabschluss in Agrarwirtschaft erworben.
- Es wurde eine Bildungsmaßnahme absolviert, die mindestens 300 Stunden zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs umfasst. Der Junglandwirt/die Junglandwirtin war mindestens zwei Jahre in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben tätig, entweder durch einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, als mithelfende/-r Familienangehörige/-r im Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder als Gesellschafter/-in eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer wöchentlichen Leistung von mindestens 15 Stunden.
Trotz der Möglichkeit für Agrargenossenschaften diese Förderung zu beantragen, folgten auf viele Anträge ablehnende Bescheide – Grund war häufig, dass die Junglandwirte nicht allein entscheidungsfähig waren, sei es durch ihre Position als Mitglied oder auch als Teil des Vorstands.
Die erhoffte Gleichberechtigung der Junglandwirte in Agrargenossenschaften ist in der praktischen Umsetzung der GAP-Zahlungen in diesem Punkt bislang nicht erreicht.