Der Genoverband e.V. hat anlässlich der bevorstehenden neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein Forderungspapier aus Sicht der Agrargenossenschaften formuliert und am 27. März 2025 in der Fachratssitzung der Agrargenossenschaften beschlossen.
Agrargenossenschaften sind mitgliedergetragene, kooperative und demokratische landwirtschaftliche Unternehmen und ein Zukunftsmodell für eine nachhaltige Landwirtschaft.
• Agrargenossenschaften bieten Landwirten die Möglichkeit den Strukturwandel kooperativ und gemeinsam gleichberechtigt zu gestalten.
• Agrargenossenschaften ermöglichen es jungen Landwirten auf unkomplizierte Weise, sich als gleichberechtigter Mit-Unternehmer zu beteiligen und unternehmerische Verantwortung in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen.
• Agrargenossenschaften verbinden bäuerliche Landwirtschaft und regionale Verbundenheit mit professionellem und unternehmerischem Engagement.
• Ziel der Agrargenossenschaft ist immer die Förderung ihrer landwirtschaftlichen Mitglieder.
Es muss endlich Schluss damit sein, dass diese Mehrfamilienunternehmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bzw. in der nationalen Umsetzung der GAP wegen ihrer spezifischen kooperativen und demokratischen Form (weder Einzelbetrieb oder Personengesellschaft noch Kapitalgesellschaft) benachteiligt werden. Dies verhindert insbesondere auch die Gründung solcher innovativer Kooperationsmodelle in der Landwirtschaft.
Vielmehr bietet eine gezielte Förderung der Gründung von Agrargenossenschaften die Chance für die Landwirte, ihre Zukunft selbst zu bestimmen und damit eine regional verankerte, verantwortungsvolle sowie gleichzeitig wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu gestalten.
Die Agrargenossenschaften fordern deshalb:
I. Zukunftsmodell Agrargenossenschaften stärken!
1. Keine Diskriminierung, sondern Anerkennung von Agrargenossenschaften durch eine GAP, die bei der Förderung die gleichberechtigte Mitgliedschaft und das Mit-Unternehmertum jedes aktiven Mitglieds berücksichtigt, insbesondere bei:
• einer eindeutigen Formulierung auf Ebene der EU-Gesetzgebung, die eine Diskriminierung von kooperativen Mehrfamilienbetrieben wie Agrargenossenschaften auf der nationalen Ebene ausschließt
• einer Förderung für Junglandwirte für alle jungen Mitglieder in Agrargenossenschaften
• Förderkriterien, die sich an der Betriebsgröße oder -form orientieren, müssen bei Agrargenossenschaften immer auf das einzelne Mitglied bezogen werden
Dies betrifft z.B.:
• Kappungsgrenzen
• degressive Gestaltung von Förderkriterien
• Förderung der ersten Hektar eines Betriebs
• besondere Förderung kleiner Betriebe
2. Besondere Unterstützung und Förderung von genossenschaftlicher Kooperation in Agrargenossenschaften! Die Agrargenossenschaft ist eine zukunftsweisende kooperative Unternehmensform für landwirtschaftliche Betriebe:
• Die Gründung von Agrargenossenschaften als kooperative und demokratische Mehrfamilienunternehmen sollte im Rahmen der GAP besonders gefördert werden.
• Der Beitritt zu Agrargenossenschaften ermöglicht es jungen Landwirten vergleichsweise einfach, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen und sich an einem landwirtschaftlichen Betrieb zu beteiligen. Dies sollte gefördert werden.
• Agrargenossenschaften tragen erheblich zur wirtschaftlichen aber auch zur sozialen und kulturellen Entwicklung im ländlichen Raum bei. Dies sollte im Rahmen der GAP berücksichtigt werden.
II. GAP zum Maßstab für echte Nachhaltigkeit ausbauen!
1. Die GAP steht für nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft
• Nachhaltigkeit umfasst sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale Aspekte. Dabei ist wichtig, dass alle drei Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt werden.
• Es muss darauf geachtet werden, dass die ökonomischen Belange der Betriebe nicht vernachlässigt werden und neben den ökologischen auch die sozialen Leistungen der Landwirte und der Agrargenossenschaften anerkannt werden.
2. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen klar definieren. Öffentliche Leistungen der Landwirtschaft müssen im Rahmen der GAP klar definiert werden. Aus Sicht der Agrargenossenschaften gehören hierzu u.a.:
• Ernährungssicherung
• Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung
• regionale Wertschöpfung
• Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
• tiergerechte Haltung
• Klimaschutz
• Gewässerschutz
• Umwelt- und Naturschutz
• Landschaftspflege
III. Kohärenz zu anderen Politikbereichen sicherstellen!
• Die GAP muss sich wieder als die europäische Agrarpolitik etablieren und darf nicht durch andere Politikbereiche wie Finanz- oder Umweltpolitik verwässert werden.
• Es darf keine parallele Agrarpolitik durch andere Politikbereiche geben, um klare und konsistente Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu gewährleisten.
IV. GAP muss vereinfacht und praxistauglich werden!
1. Vereinfachung des bürokratischen Aufwands: Der bürokratische Aufwand für Betriebe und Verwaltung muss deutlich reduziert werden, um die Effizienz zu steigern und die Arbeitsbelastung zu senken.
2. Digitalisierung ausbauen: Die Digitalisierung in der Landwirtschaft und Verwaltung muss weiter vorangetrieben werden, um Prozesse zu optimieren und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.
3. Leistungen handlungsorientiert honorieren: Die Honorierung von Leistungen sollte stärker an konkreten Handlungen orientiert sein, um Anreize für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen.
4. Nachweisführung vereinfachen: Die Nachweisführung muss durch die Nutzung vorhandener Daten und Zertifizierungen (z. B. QM+, RISE) vereinfacht werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
5. Genossenschaftlichen Pflichtprüfung: Die genossenschaftliche Pflichtprüfung, der sich alle Agrargenossenschaften unterziehen müssen und die neben der Wirtschaftlichkeit auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Erfüllung des Förderzwecks prüft, könnte zumindest in Teilen eine staatliche Überprüfung der Voraussetzung für GAP-Förderung überflüssig machen.